Beiträge / Gebühren

Elternbeitrag

 

Die Höhe der Elternbeiträge bemisst sich nach der Anzahl der Kinder der Familie, für die innerhalb der Familie ein Anspruch auf Kindergeld bestehet, die Kindertageseinrichtung der Gemeinde besuchen und nach dem Betreuungsumfang . Beim Betreuungsumfang können Eltern zwischen einer Halbtagsbetreuung (für bis zu 6 Stunden, vormittags bis 12:30 Uhr) und einer Ganztagsbetreuung (bis 10 Stunden) wählen. Als Familie gelten Alleinerziehende sowie Ehepaare oder Personen, die in Eheähnlicher Gemeinschaft gemäß § 20 SGBXII leben und ihre im selben Haushalt lebenden Kinder. Als Familien gelten auch Pflegefamilien.  

 

Die Höhe der Elternbeiträge in Euro / Monat ergibt sich aus der nachfolgenden Tabelle:          

Kinder ganztags halbtags
für das 1. angemeldete Kind  130 €  90 €
für das 2. angemeldete Kind  110 €  70 €
für das 3. und jedes weitere angemeldete Kind   90 €   50 €

Die Reduzierung oder Erhöhung der Elternbeiträge durch eine Änderung der Anzahl der kindergeldberechtigten Kinder der Familie in einer Kita der Gemeinde greift ab dem ersten Tag des Folgemonats, nach dem Ereignis, das die Änderung bewirkt hat. 

 

Bei wiederholter Überziehung der von den Eltern gewählten max. Betreuungszeit von mehr als 2 Tagen pro Monat , wird ab dem nächsten Monat der nächsthöhere Elternbeitrag berechnet. Die Entscheidung trifft die Leitung mit dem Träger.

 

Wird ein Kind bis zur Schließzeit des Kindergartens nicht abgeholt, so werden pro angefangene halbe Stunde 13,00 € zusätzlich zum Elternbeitrag erhoben.

 

Die Gebühren werden monatlich vom Kreiskirchenamt Eisenach per SEPA - Lastschriftmandat eingezogen.

Bei Rückfragen wenden sie sich an die Kindergartenverwaltung Kreiskirchenamt Eisenach.

 

Die Verpflegungspauschale wird ebenfalls per SEPA - Lastschriftmandat monatlich eingezogen.